Wir bieten Immobilienbewertungen für Unternehmen, Banken, Fonds, institutionelle Anleger, Stiftungen, kirchliche Institutionen, Vereine und Gemeinden. Diese minimieren das Risiko von Fehlentscheidungen durch die Lieferung objektiver und unabhängiger Daten, erhöhen Transparenz und stärken das Vertrauen von Investoren und Gläubigern. Sie erfüllen auch gesetzliche Anforderungen und maximieren die Leistung von Immobilienportfolios und die Rentabilität von Investitionen, sowie die Verhandlungsposition bei Verkäufen und Vermietungen.
Für die Rechnungslegung oder im Rahmen von An- und Verkaufsentscheidungen erstellen wir die erforderlichen Bewertungen (Entnahmen, interne Vermögensfeststellung, Betriebsaufgaben- und -übertragungen, Grunderwerbsteuer…).
Jetzt unverbindlich anfragenIm Rahmen von Finanzierungsprozessen erstellen wir für Banken Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG. Durch die Zertifizierung, Aufsicht und regelmäßige Überwachung der HypZert GmbH wird eine kontinuierliche Weiterbildung und Qualitätssicherung unserer für finanzwirtschaftliche Zwecke zertifizierten Gutachter (HypZert F) sowie die von uns erstellten Beleihungswertgutachten gewährleistet.
Jetzt unverbindlich anfragenWir bieten eine Reihe von Leistungen, die nicht unter die Überschrift "Gutachten" fallen, wie z.B. Beratungen, Einschätzungen, Stellungnahmen und Überprüfungen von bestehenden Gutachten. Wir erstellen sachverständige Stellungnahmen zur Ermittlung der Restnutzungsdauer von Immobilien, die von Finanzbehörden oft verlangt werden. Dies ermöglicht höhere Abschreibungsmöglichkeiten basierend auf individuellen Gegebenheiten.
Jetzt unverbindlich anfragenFür die Notwendigkeit eines Gutachtens gibt es viele individuelle Anlässe. Ob zur Regelung des Erbes, im Falle von Schenkungen, zur Vorlage bei der Finanzbehörde oder als Entscheidungsgrundlage im Rahmen von Kauf- und Verkaufsentscheidungen. Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Erfahrungswerten und Kenntnissen zu Ihrem speziellen Bewertungsanlass.
Für eine fundierte Gutachtenerstellung werden üblicherweise folgende Unterlagen benötigt: Amtlicher Lageplan, aktueller Grundbuchauszug, Bewilligungsurkunden zu Eintragungen im Grundbuch (Abteilung II), Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Flächenberechnungen, Baubeschreibung, Übersicht zu Mietverhältnissen/Erträgen. Je nach Einzelfall können auch darüberhinausgehende Informationen benötigt werden. Gerne besprechen wir mit Ihnen persönlich, welche Unterlagen für Ihren speziellen Bewertungsfall erforderlich sind.
Nach Besichtigung des Objekts dauert die Gutachtenerstellung üblicherweise zwischen 6 bis 8 Wochen. Je nach Komplexität, Rechercheaufwand und einzuholenden Auskünften bzw. Unterlagen bei öffentlichen Stellen kann sich die Bearbeitungszeit in Einzelfällen etwas verlängern. Über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Auftrags informieren wir Sie.
Die Kosten eines Gutachtens hängen insbesondere von der Komplexität der Bewertung und dem benötigten Zeitaufwand ab. Sie werden maßgeblich von der Objektart, den erforderlichen Recherchearbeiten und den gegebenenfalls vorhandenen Rechten und Belastungen auf dem Grundstück beeinflusst. Für eine erste grobe Einschätzung der entstehenden Kosten nutzen Sie gerne unser Anfrageformular.
Nach Beauftragung eines Gutachtens und Sichtung der Unterlagen werden umfangreiche Recherchen zum örtlichen Immobilienmarkt sowie der aktuellen Marktlage der jeweiligen Objektart (z. B. ortsübliche Mieten, Vergleichspreise) durchgeführt. Einen essenziellen Bestandteil des Gutachtenprozesses stellt die Innen- und Außenbesichtigung des zu bewertenden Objekts dar. Im Anschluss erfolgt eine umfassende Aufbereitung und Ausarbeitung der recherchierten Daten bzw. wertbildenden Parameter unter Anwendung der objektartabhängigen einschlägigen Wertermittlungsverfahren. Die Ergebnisse der Recherchen und Berechnungen werden in einem schriftlichen Gutachten umfassend erläutert und zusammengestellt und nach interner Qualitäts- und Plausibilitätsprüfung („4-Augen-Prinzip“) dem Auftraggeber in Schriftform bzw. digital zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.