Wir erstellen Immobilienbewertungen für Unternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Kreditinstitute, Stiftungen, kirchliche Institutionen, Vereine sowie die öffentliche Hand. Diese minimieren das Risiko von Fehlentscheidungen durch die Lieferung objektiver und unabhängiger Daten, erhöhen die Transparenz und stärken das Vertrauen von Investoren und Gläubigern.
Wir ermitteln den Verkehrswert einer Immobilie auf der Basis gesetzlicher Grundlagen und unter Anwendung von einschlägigen Verordnungen, Richtlinien sowie Bewertungsstandards. Für Geschäftskunden erstellen wir regelmäßig Verkehrswertgutachten im Zusammenhang mit der Rechnungslegung, An- und Verkaufsentscheidungen, Entnahmen, internen Vermögensfeststellungen, Betriebsaufgaben und -übertragungen oder steuerlichen Angelegenheiten.
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Wir ermitteln den Beleihungswert nach § 16 PfandBG für Kreditinstitute im Rahmen von Finanzierungsprozessen. Durch die Aufsicht und regelmäßige Überwachung der HypZert GmbH wird eine kontinuierliche Weiterbildung und Qualitätssicherung unserer für finanzwirtschaftliche Zwecke zertifizierten Gutachter (HypZert F) gewährleistet.
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Wir bieten Ihnen zusätzliche Leistungen, die nicht unter den Begriff "Gutachten" fallen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um indikative Werteinschätzungen, gutachterliche Stellungnahmen, Überprüfung von Drittgutachten sowie sonstige Beratungsleistungen. Wir erstellen u.a. sachverständige Stellungnahmen zur Ermittlung der Restnutzungsdauer von Immobilien. Dies ermöglicht oftmals höhere Abschreibungen basierend auf den individuellen Gegebenheiten.
Jetzt unverbindlich anfragenFür die Notwendigkeit eines Gutachtens gibt es viele individuelle Anlässe. Ob zur Regelung des Erbes, im Falle von Schenkungen, zur Vorlage bei der Finanzbehörde oder als Entscheidungsgrundlage im Rahmen von Kauf- und Verkaufsentscheidungen. Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Erfahrungswerten und Kenntnissen zu Ihrem speziellen Bewertungsanlass.
Für eine fundierte Gutachtenerstellung werden üblicherweise folgende Unterlagen benötigt: Amtlicher Lageplan, aktueller Grundbuchauszug, Bewilligungsurkunden zu Eintragungen im Grundbuch (Abteilung II), Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Flächenberechnungen, Baubeschreibung, Übersicht zu Mietverhältnissen/Erträgen. Je nach Einzelfall können auch darüberhinausgehende Informationen benötigt werden. Gerne besprechen wir mit Ihnen persönlich, welche Unterlagen für Ihren speziellen Bewertungsfall erforderlich sind.
Nach Besichtigung des Objekts dauert die Gutachtenerstellung üblicherweise zwischen 6 bis 8 Wochen. Je nach Komplexität, Rechercheaufwand und einzuholenden Auskünften bzw. Unterlagen bei öffentlichen Stellen kann sich die Bearbeitungszeit in Einzelfällen etwas verlängern. Über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Auftrags informieren wir Sie.
Die Kosten eines Gutachtens hängen insbesondere von der Komplexität der Bewertung und dem benötigten Zeitaufwand ab. Sie werden maßgeblich von der Objektart, den erforderlichen Recherchearbeiten und den gegebenenfalls vorhandenen Rechten und Belastungen auf dem Grundstück beeinflusst. Für eine erste grobe Einschätzung der entstehenden Kosten nutzen Sie gerne unser Anfrageformular.
Nach Beauftragung eines Gutachtens und Sichtung der Unterlagen werden umfangreiche Recherchen zum örtlichen Immobilienmarkt sowie der aktuellen Marktlage der jeweiligen Objektart (z. B. ortsübliche Mieten, Vergleichspreise) durchgeführt. Einen essenziellen Bestandteil des Gutachtenprozesses stellt die Innen- und Außenbesichtigung des zu bewertenden Objekts dar. Im Anschluss erfolgt eine umfassende Aufbereitung und Ausarbeitung der recherchierten Daten bzw. wertbildenden Parameter unter Anwendung der objektartabhängigen einschlägigen Wertermittlungsverfahren. Die Ergebnisse der Recherchen und Berechnungen werden in einem schriftlichen Gutachten umfassend erläutert und zusammengestellt und nach interner Qualitäts- und Plausibilitätsprüfung („4-Augen-Prinzip“) dem Auftraggeber in Schriftform bzw. digital zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.